Ändert sich etwas an Ihrer BV, zum Beispiel die Adresse, ein Geschäftsführer oder die Tätigkeiten, melden Sie das innerhalb einer Woche der niederländischen Handelskammer (KVK). Eine Änderung bei den wirtschaftlich Berechtigten (UBOs) melden Sie innerhalb von sieben Tagen.
Was Sie der KVK melden
- Eine neue Adresse der BV.
- Ein neuer oder ausscheidender Geschäftsführer.
- Andere Tätigkeiten oder ein neuer Handelsname.
- Eine zusätzliche Niederlassung.
Sie melden eine Änderung spätestens eine Woche danach. Die meisten Änderungen melden Sie online, mit eHerkenning (dem niederländischen Unternehmenszugang) oder mit einem Formular.
Das UBO-Register (wirtschaftlich Berechtigte)
UBO ist die Abkürzung für Ultimate Beneficial Owner: der wirtschaftlich Berechtigte (uiteindelijk belanghebbende). Das ist jede Person mit mehr als 25% der Anteile oder der Stimmrechte, oder mit tatsächlicher Kontrolle über die BV. Bei der Gründung trägt der Notar die UBOs schon ins Register ein. Ändert sich etwas, zum Beispiel durch einen Verkauf von Anteilen, melden Sie das innerhalb von sieben Tagen.
Änderungen über den Notar
Eine Übertragung von Anteilen und eine Änderung der Satzung laufen über den Notar. Der Notar meldet eine Satzungsänderung an die KVK. Aktualisieren Sie danach selbst Ihr Gesellschafterregister (aandeelhoudersregister) und prüfen Sie das UBO-Register.
Das niederländische Finanzamt (Belastingdienst)
Die KVK gibt Änderungen im Handelsregister an das niederländische Finanzamt weiter. Eine neue Kontonummer für Erstattungen melden Sie selbst in Mijn Belastingdienst Zakelijk, dem Online-Portal des Finanzamts für Unternehmen.
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