30%-Regelung
Die Expat-Regelung, die Arbeitgebern erlaubt, einen Teil des Gehalts angeworbener ausländischer Spezialisten steuerfrei für extraterritoriale Kosten zu erstatten — unter Bedingungen zu Distanz und Fachkenntnis.
Anteilszertifikat (certificaat)
Der Nachweis wirtschaftlichen Eigentums, den eine STAK gegen die von der Stiftung gehaltenen Anteile ausgibt. Der Inhaber erhält Dividende und Wertzuwachs; das Stimmrecht bleibt beim Stiftungsvorstand.
Apostille
Der Stempel nach dem Haager Übereinkommen, der eine amtliche Urkunde aus einem Vertragsstaat im anderen rechtsgültig macht. In Deutschland erteilt das Landgericht die Apostille für Handelsregisterauszüge.
Ausschüttungstest (uitkeringstoets)
Die gesetzliche Prüfung, mit der der Vorstand vor einer Dividende beurteilt, ob die BV nach der Ausschüttung ihre fälligen Schulden weiter bedienen kann. Zusammen mit dem Bilanztest das Tor zu jeder Dividende.
Beteiligungsbefreiung
Die Regelung, die Dividenden und Veräußerungsgewinne aus Beteiligungen ab fünf Prozent bei der empfangenden Gesellschaft vollständig von der Körperschaftsteuer freistellt — in den Niederlanden zu hundert Prozent.
Betriebsgesellschaft
Die BV, in der das operative Geschäft läuft: Umsatz, Personal, Verträge und Risiko. Die Holding darüber hält die Anteile; Gewinne wandern regelmäßig nach oben, weg vom operativen Risiko.
Bijtelling (Privatnutzungszuschlag)
Der Betrag, der für die Privatnutzung eines Firmenwagens dem Lohn zugerechnet wird, als Prozentsatz des Listenpreises. Elektroautos tragen bis zu einem Schwellenwert einen ermäßigten Satz; darüber gilt der volle.
Box 1
Die Box der niederländischen Einkommensteuer für Einkommen aus Arbeit und Wohnung: Gehalt, Unternehmensgewinn und Eigenheim. Die Sätze steigen in Stufen; Steuergutschriften senken die effektive Last bei niedrigeren Einkommen.
Box 2
Die Box für Einkünfte aus wesentlicher Beteiligung: Dividenden und Veräußerungsgewinne ab fünf Prozent Anteil. Zwei Stufen; die erste gilt pro Person, was die Verteilung über Jahre und Partner attraktiv macht.
Box 3
Die Box für Einkünfte aus Sparen und Anlegen. Besteuert wird eine fiktive Rendite oberhalb des Freibetrags; das Gesetz zur tatsächlichen Rendite soll die Pauschale ablösen.
BV (besloten vennootschap)
Die niederländische Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung — das Pendant zur GmbH. Die Gründung läuft über eine notarielle Urkunde; das Kapital beginnt bei 0,01 €.
DAFT
Der Dutch American Friendship Treaty: der Vertrag, der US-Bürgern eine Aufenthaltserlaubnis als Unternehmer gegen eine Einlage von 4.500 € in der Bilanz des eigenen niederländischen Unternehmens gewährt.
DGA (Geschäftsführer-Gesellschafter)
Der Unternehmer, der Geschäftsführer einer BV ist und zugleich eine wesentliche Beteiligung hält, in der Regel ab fünf Prozent der Anteile. Für den DGA gelten eigene Regeln zu Gehalt, Dividende und Darlehen.
Dividende
Gewinnausschüttung einer Gesellschaft an ihre Anteilseigner. Beim DGA fällt privat empfangene Dividende in Box 2; jeder Ausschüttung gehen Bilanztest und Ausschüttungstest des Vorstands voraus.
Dividendensteuer
Die Quellensteuer von fünfzehn Prozent, die eine BV bei der Ausschüttung einbehält und abführt. Privat wird sie vollständig mit der Box-2-Steuer verrechnet; Doppelbesteuerungsabkommen können den Satz senken.
Durchleitungsregelung (Lohn)
Die Regelung, mit der ein DGA, der für mehrere Konzerngesellschaften arbeitet, das gesamte Gehalt über eine Gesellschaft abrechnet. Eine Lohnabrechnung, eine Verwaltung, eine Prüfung des üblichen Gehalts.
Holding
Eine BV, die Anteile an anderen Gesellschaften hält. Gewinne und Verkaufserlöse fließen über die Beteiligungsbefreiung steuerfrei in die Holding und wachsen dort geschützt weiter.
Innovationsbox
Das Regime, das Gewinne aus selbst entwickelter, qualifizierender Innovation mit effektiv neun Prozent statt dem regulären Körperschaftsteuersatz besteuert. Der Zugang läuft in der Regel über eine WBSO-Bescheinigung.
KMU-Gewinnfreistellung
Die feste prozentuale Freistellung, die Einzelunternehmer auf den Gewinn nach Unternehmerabzügen erhalten und die den effektiven Box-1-Satz senkt. Der aktuelle Prozentsatz steht auf der Zahlenseite.
KVK (Handelskammer)
Die Hüterin des niederländischen Handelsregisters, in dem jedes Unternehmen mit KVK-Nummer, Geschäftsführern und Niederlassungsdaten eingetragen ist. Bei einer BV meldet der Notar die Eintragung an.
Körperschaftsteuer (VPB)
Die Gewinnsteuer der BV, erhoben in zwei Stufen auf den steuerlichen Gewinn je Geschäftsjahr. Die aktuellen Stufen und Grenzen stehen auf der Zahlenseite — ohne kommunale Gewerbesteuer obendrauf.
Managementgebühr
Die Vergütung, die die Betriebsgesellschaft an die Holding für die Arbeit des DGA zahlt. Sie deckt mindestens Gehalt plus Arbeitgeberlasten und ist bei der Betriebsgesellschaft gewinnmindernd abziehbar.
Notarielle Urkunde
Das vom niederländischen Notar beurkundete Dokument, mit dem die BV entsteht, samt Satzung. Die Beurkundung erfolgt persönlich oder aus der Ferne per Vollmacht und Video-Identifikation.
Regelung zu exzessiven Darlehen
Die Regelung, die Darlehen der eigenen BV an den DGA oberhalb der gesetzlichen Schwelle von 500.000 € als fiktive Dividende in Box 2 besteuert. Unterhalb der Schwelle bleibt das Darlehen steuerneutral.
Selbstständigenabzug
Der jährliche Abzugsposten für Einzelunternehmer, die das Stundenkriterium erfüllen. Der Abzug wird schrittweise abgebaut; Gründer erhalten zusätzlich den Starterabzug.
STAK (Verwaltungsstiftung)
Die niederländische Stiftung, die Anteile hält und Zertifikate ausgibt: die Stimmrechte liegen beim Stiftungsvorstand, der wirtschaftliche Nutzen bei den Zertifikatsinhabern. Beliebt bei Nachfolge und Mitarbeiterbeteiligung.
Steuerliche Einheit
Das Regime, in dem Mutter und Tochter ab fünfundneunzig Prozent Beteiligung für die Körperschaftsteuer als ein Steuerpflichtiger gelten. Verluste und Gewinne innerhalb der Einheit verrechnen sich unmittelbar.
UBO
Der wirtschaftlich Berechtigte: die natürliche Person, die ein Unternehmen letztlich besitzt oder kontrolliert, in der Regel ab fünfundzwanzig Prozent Beteiligung. Die Registrierung läuft über das UBO-Register der KVK.
Umsatzsteuer (btw)
Die niederländische Mehrwertsteuer, die Unternehmer auf Lieferungen und Leistungen berechnen und nach Vorsteuerabzug periodisch abführen. Drei Sätze: Regelsatz, ermäßigt und null für Export.
Umschlagpunkt (BV vs. Einzelunternehmen)
Das Gewinnniveau, ab dem die BV steuerlich günstiger wird als das Einzelunternehmen, weil Körperschaftsteuer plus Box 2 die Box 1 mit Unternehmerabzügen schlägt. Der Punkt verschiebt sich mit Gewinnthesaurierung und Gehaltswahl.
Unternehmensnachfolgeregelung (BOR)
Die Regelung, die Schenkung- und Erbschaftsteuer bei der Unternehmensnachfolge weitgehend freistellt: vollständig bis zur gesetzlichen Grenze, teilweise darüber — bei aktivem Betriebsvermögen und erfüllter Fortführungspflicht.
Verrechnungskonto (rekening-courant)
Das laufende Verrechnungskonto zwischen DGA und BV, über das kleine gegenseitige Beträge fließen. Oberhalb eines bescheidenen Saldos gehören schriftliche Vereinbarungen und ein marktüblicher Zins dazu.
Vollmacht
Die schriftliche Ermächtigung, mit der eine andere Person die notarielle Urkunde im Namen des Gründers unterzeichnet. Bei der Ferngründung wird die Unterschrift legalisiert; aus dem Ausland kommt meist eine Apostille hinzu.
ZVW-Beitrag
Der einkommensabhängige Beitrag zur Krankenversicherung, den der DGA selbst auf das Gehalt zahlt, bis zu einer jährlichen Obergrenze. Prozentsatz und Deckel stehen auf der Zahlenseite.
Übliches Gehalt (gebruikelijk loon)
Das Mindestgehalt, das sich ein DGA auszahlt, geprüft an der jährlich festgelegten Norm, der vergleichbarsten Anstellung und dem bestverdienenden Mitarbeiter. Ein nachweisbar niedrigeres Gehalt ist mit dem Finanzamt abstimmbar.
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