Wer UBO ist
Wirtschaftlich Berechtigter ist die natürliche Person, die mehr als 25 % der Anteile, der Stimmrechte oder des wirtschaftlichen Interesses hält — oder auf anderem Weg die tatsächliche Kontrolle ausübt. Bei einer deutschen GmbH als Gesellschafterin schaut das Register durch die Kette hindurch bis zur natürlichen Person dahinter; fällt jede Schwelle leer aus, wird die Geschäftsführung als Pseudo-UBO eingetragen.
Was eingetragen wird — und wer es sieht
Identitätsdaten und die Art und Bandbreite des Interesses. Die Einsicht ist seit den europäischen Urteilen beschränkt: Behörden und meldepflichtige Institute wie Banken und Notare arbeiten mit dem Register; die breite Öffentlichkeit steht draussen. Praktisch bedeutsam: Institute müssen Abweichungen zwischen ihrer Kundenakte und dem Register zurückmelden — ein veraltetes Register erzeugt darum Fragen genau dort, wo man sie am wenigsten braucht: bei der Bank.
Der Rhythmus
Die Erstmeldung läuft bei der Gründung über den Notar mit; Änderungen — Anteilsübertragungen, neue Gesellschafter, geänderte Kontrolle — meldet die Gesellschaft binnen einer Woche selbst. Der Griff gehört in dieselbe Routine wie der Jahresabschluss: einmal jährlich prüfen, bei jeder Transaktion sofort.