Verkaufen Sie an einen Unternehmer in einem anderen EU-Land, berechnet Ihre BV meist 0% Umsatzsteuer (btw). Oder sie verlagert die Steuer per Reverse Charge (btw verlegd) auf den Kunden. Das steht auf der Rechnung, zusammen mit der Umsatzsteuernummer (btw-nummer) Ihres Kunden. Diese Verkäufe geben Sie in Ihrer Umsatzsteuererklärung und in der Zusammenfassenden Meldung (ICP-opgaaf) an.
Waren an einen Unternehmer in der EU
Liefert Ihre BV Waren an einen Unternehmer in einem anderen EU-Land und gehen die Waren über die Grenze, berechnen Sie 0% Umsatzsteuer. Das nennt man eine innergemeinschaftliche Lieferung (intracommunautaire levering).
Prüfen Sie zuerst die Umsatzsteuernummer Ihres Kunden in VIES, der Prüfseite der EU. Bewahren Sie den Nachweis auf, dass die Waren transportiert wurden, zum Beispiel den Frachtbrief.
Dienstleistungen an einen Unternehmer in der EU
Bei den meisten Dienstleistungen an einen Unternehmer in einem anderen EU-Land wenden Sie Reverse Charge an. Ihr Kunde zahlt die Umsatzsteuer dann in seinem eigenen Land. Auf Ihre Rechnung schreiben Sie „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ oder „btw verlegd“ und die Umsatzsteuernummer Ihres Kunden.
Die Zusammenfassende Meldung
In der Zusammenfassenden Meldung geben Sie pro Kunde die Umsatzsteuernummer und den Betrag an. ICP steht für „intracommunautaire prestaties“, also innergemeinschaftliche Leistungen. Die Meldung gehört zu Ihrer Umsatzsteuererklärung und hat dieselbe Frist.
Liefert Ihre BV pro Quartal Waren für mehr als €50.000 an Unternehmer in anderen EU-Ländern, geben Sie die Zusammenfassende Meldung jeden Monat ab.
Einkäufe aus einem anderen EU-Land
Kaufen Sie eine Dienstleistung bei einem Unternehmer in einem anderen EU-Land, verlagert dieser die Umsatzsteuer per Reverse Charge auf Ihre BV. Sie geben diese Umsatzsteuer in Ihrer eigenen Erklärung an und ziehen sie in derselben Erklärung wieder ab. Für die meisten BVs ist der Saldo dann €0.
Verkäufe an Verbraucher in der EU
Verkauft Ihre BV online an Verbraucher in anderen EU-Ländern für mehr als €10.000 pro Jahr, für alle Länder zusammen, gilt die Umsatzsteuer des Landes Ihres Kunden. Diese Umsatzsteuer melden Sie über das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) des niederländischen Finanzamts (Belastingdienst).
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Alle Beträge auf dieser Seite sind die Zahlen von 2026.
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