Die Mechanik in einem Absatz
Liefert eine niederländische BV an eine deutsche GmbH, verlagert sich die Steuerpflicht zum Empfänger: die Rechnung zeigt 0 % mit dem Vermerk "btw verlegd" beziehungsweise "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers", und die GmbH meldet die deutsche Umsatzsteuer selbst an — mit gleichzeitigem Vorsteuerabzug, per Saldo meist null. Umgekehrt gilt dasselbe Spiel.
Die drei Bedingungen
- B2B: beide Seiten sind Unternehmer mit USt-IdNr.
- Die Prüfung: die Nummer der Gegenseite wird über VIES validiert und die Prüfung dokumentiert — sie trägt den 0 %-Satz.
- Die Form: beide USt-IdNrn. auf der Rechnung, der Verlagerungsvermerk dazu, die Lieferung in der Zusammenfassenden Meldung.
Wo es regelmässig hakt
Eine abgelaufene oder falsche USt-IdNr. macht aus der 0 %-Rechnung eine Steuernachforderung beim Lieferanten; B2C fällt komplett aus dem Verfahren und läuft über OSS. Die Satzlandkarte dahinter: Umsätzsteuersätze 2026.