Der Ablauf
Liefert eine niederländische BV an eine deutsche GmbH, schuldet die GmbH die Umsatzsteuer. Die BV schreibt 0 % auf die Rechnung, mit dem Vermerk "btw verlegd" oder "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers". Die GmbH meldet die deutsche Umsatzsteuer selbst an und zieht sie gleichzeitig als Vorsteuer ab. Per Saldo ist das meist null. Umgekehrt gilt dieselbe Regel.
Die drei Bedingungen
- B2B: beide Seiten sind Unternehmer mit USt-IdNr.
- Die Prüfung: die Nummer der Gegenseite wird über VIES validiert und die Prüfung dokumentiert. Nur so gilt der 0 %-Satz.
- Die Form: beide USt-IdNrn. auf der Rechnung, der Verlagerungsvermerk dazu, die Lieferung in der Zusammenfassenden Meldung.
Häufige Fehler
Ist die USt-IdNr. des Kunden abgelaufen oder falsch, fordert die Steuerbehörde die Umsatzsteuer auf die 0 %-Rechnung beim Lieferanten nach. Verkäufe an Verbraucher (B2C) fallen unter OSS. Die geltenden Sätze finden Sie unter Umsatzsteuersätze 2026.