Für Steuerberater und Rechtsanwälte

Ihr Mandant geht in die Niederlande. Wir übernehmen die niederländische Seite.

Für eine BV, eine Holding oder eine Tochtergesellschaft in den Niederlanden braucht Ihr Mandant zwei Berater. Der eine arbeitet in Deutschland und kennt das Mandat. Der andere arbeitet in den Niederlanden und kümmert sich um Notar, Handelsregister, Steuernummern und den Jahreskalender der BV. Wir sind dieser zweite Berater. Ihr Mandat bleibt unberührt. Wir arbeiten Ihnen schriftlich und auf Deutsch zu, mit den niederländischen Zahlen von 2026.

Fall besprechen

Kurze AntwortAchten Sie auf sechs Punkte: Notar und Vollmacht, Pflichten der BV, Aufgabenteilung, Datenschutz, Ihre Rolle beim Mandanten und Ihr Berufsrecht. Ein niederländischer Notar beurkundet die BV. Ihr Mandant erteilt dafür eine notariell beglaubigte Vollmacht mit Apostille. Die BV ist in der Regel innerhalb einer Woche gegründet, wenn alle Unterlagen vollständig sind. Klären Sie, wer die niederländischen Umsatzsteuererklärungen, die Körperschaftsteuererklärung und den Jahresabschluss erstellt und einreicht. Halten Sie die Aufgabenteilung schriftlich fest und schließen Sie eine Vereinbarung zum Datenschutz. Sie bleiben der Berater Ihres Mandanten. Der Partner übernimmt die niederländische Seite und berichtet Ihnen. Zu Ihrer Unabhängigkeit gehört der Verzicht auf Provisionen und Vorteile von Dritten (§ 2 Abs. 3 BOStB).

Was bei Ihnen bleibt und was wir übernehmen.

Bei IhnenDie steuerliche Würdigung in Deutschland: Betriebsstätte, Wegzug, Hinzurechnung, Verrechnungspreise, die Einbindung in die deutsche Struktur. Das Mandat, die Buchhaltung, die Gespräche mit dem deutschen Finanzamt.
Bei HoldwiseDie niederländische Gründung: Notar und Urkunde per Vollmacht, Eintragung im KVK (dem niederländischen Handelsregister) und im UBO-Register, Körperschaft- und Umsatzsteuernummer, Bankakte, Geschäftsführergehalt nach niederländischer Norm, Dividendenbeschlüsse, Jahreskalender der BV.
Bei Ihrem MandantenDie Geschäftsadresse in den Niederlanden. Ihr Mandant wählt die Adresse selbst und schließt den Vertrag selbst ab.
GemeinsamDie Strukturzeichnung vor der Gründung: wo die Geschäftsleitung ist, was jedes Finanzamt sieht und wer den Gewinn erhält. Sie erhalten die Zeichnung schriftlich und können sie Ihrem Mandanten unter Ihrem Namen vorlegen.

Die drei Fragen, mit denen Mandanten zu Ihnen kommen.

„Lohnt sich die BV gegenüber der GmbH?“ Meist ja, ab etwa €100.000 Gewinn. Die BV zahlt 19% Körperschaftsteuer bis €200.000, die Gewerbesteuer entfällt, und die Beteiligungsbefreiung gilt zu 100%. Die Zahlen und die Grenzfälle finden Sie unter BV vs. GmbH.

„Kann ich die BV von Deutschland aus führen?“ Formal ja, aber mit steuerlichen Folgen. Liegt der Ort der Geschäftsleitung in Deutschland, ist die BV in Deutschland steuerpflichtig. Die BV braucht daher Substanz in den Niederlanden. Die Geschäftsführung trifft ihre Entscheidungen dort und hält sie in Protokollen fest. Wir bereiten die Beschlüsse und Protokolle vor. Die Adresse stellt ein unabhängiger Anbieter. Siehe BV von Deutschland aus führen und Substanz und steuerlicher Sitz.

„Tochter oder Schwester?“ Die Tochter-BV unter der GmbH ist der Standard für Vertrieb, Logistik und E-Commerce in der EU. Die Schwesterstruktur unter einer gemeinsamen Holding ist der Standard für Unternehmer, die beide Gesellschaften privat halten. Mehr zu beiden Modellen lesen Sie unter Schwesterstruktur GmbH/BV.

Die Zusammenarbeit in drei Schritten.

1. Sie schildern den Fall im Formular auf dieser Seite, gern anonymisiert. 2. Sie erhalten eine kurze Einschätzung: ob der Plan machbar ist, welche Struktur sich eignet und welche Kosten etwa anfallen. 3. Nach Ihrem Auftrag übernehmen wir die Gründung und die laufende niederländische Seite. Sie bleiben der Berater Ihres Mandanten. Sie erhalten vorab ein schriftliches Angebot mit allen Beträgen für den Fall Ihres Mandanten.

Ihr Berufsrecht. Nach § 2 der Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer (BOStB) wahren Steuerberater ihre Unabhängigkeit gegenüber jedermann. Dazu gehört nach Absatz 3 der Verzicht auf Provisionen und auf Vorteile jeder Art von Dritten. Halten Sie in der schriftlichen Aufgabenteilung fest, dass jede Seite ihre eigene Leistung abrechnet. Quelle: Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer, Fassung in Kraft seit 1. August 2022, geprüft am 25. September 2026.

Zum Einlesen: BV gründen · Holdingstruktur · Das DBA seit 2026 · Wegzugsbesteuerung · Geschäftsführergehalt

Häufige Fragen

Als Steuerberater suche ich einen Partner in den Niederlanden für die BV-Gründung und Buchhaltung meiner Mandanten. Worauf muss ich achten?
Achten Sie auf sechs Punkte. Notar und Vollmacht: Ein niederländischer Notar beurkundet die BV. Ihr Mandant erteilt dafür eine notariell beglaubigte Vollmacht mit Apostille. Die BV ist in der Regel innerhalb einer Woche gegründet, wenn alle Unterlagen vollständig sind. Pflichten der BV: Klären Sie, wer die niederländischen Umsatzsteuererklärungen, die Körperschaftsteuererklärung und den Jahresabschluss erstellt und einreicht. Aufgabenteilung: Halten Sie schriftlich fest, wer welche Aufgabe übernimmt. Datenschutz: Schließen Sie eine Vereinbarung zum Datenschutz. Klären Sie auch, welche Unterlagen Ihr Mandant für den Austausch freigibt. Ihre Rolle: Sie bleiben der Berater Ihres Mandanten. Der Partner übernimmt die niederländische Seite und berichtet Ihnen. Ihr Berufsrecht: Nach § 2 Abs. 3 der Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer verzichten Sie auf Provisionen und auf Vorteile jeder Art von Dritten. Das gehört zu Ihrer Unabhängigkeit.
Darf ich als Steuerberater eine Provision für die Empfehlung eines Partners in den Niederlanden annehmen?
Nach § 2 der Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer (BOStB) wahren Steuerberater ihre Unabhängigkeit gegenüber jedermann. Dazu gehört nach Absatz 3 der Verzicht auf Provisionen und auf Vorteile jeder Art von Dritten. Halten Sie in der schriftlichen Aufgabenteilung fest, dass jede Seite ihre eigene Leistung abrechnet. Wir legen das Angebot für die niederländische Seite vorab schriftlich vor, mit allen Beträgen für den Fall Ihres Mandanten.
Bleibe ich der Berater meines Mandanten, wenn Holdwise die niederländische Seite übernimmt?
Ja. Wir übernehmen die niederländische Gründung und die laufende niederländische Seite der BV. Ihr Mandat bleibt unberührt. Die steuerliche Würdigung in Deutschland, etwa Betriebsstätte, Hinzurechnung und Verrechnungspreise, bleibt bei Ihnen. Vor dem Start vereinbaren Sie mit uns Ansprechpartner, Zuständigkeiten und Berichte sowie die Unterlagen, die Ihr Mandant für den Austausch freigibt.
Wer reicht die Steuererklärungen und den Jahresabschluss der niederländischen BV ein?
Die BV reicht ihre Umsatzsteuererklärungen monatlich oder vierteljährlich bei der niederländischen Finanzverwaltung (Belastingdienst) ein. Entspricht das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr, reicht sie die Körperschaftsteuererklärung vor dem 1. Juni des Folgejahres ein. Auf Antrag verlängert der Belastingdienst diese Frist bis zum 1. November. Den Jahresabschluss stellt die Geschäftsführung der BV innerhalb von 5 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres auf. Bei besonderen Umständen können die Gesellschafter diese Frist um höchstens 5 Monate verlängern. Die BV hinterlegt den Jahresabschluss innerhalb von 8 Tagen nach der Feststellung bei der Handelskammer (KVK), spätestens 12 Monate nach Ende des Geschäftsjahres. Wir übernehmen auf Wunsch die Buchhaltung der BV, die Umsatzsteuererklärungen, den Jahresabschluss und die Körperschaftsteuererklärung.
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