Das geänderte Doppelbesteuerungsabkommen seit 2026.
Im Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen den Niederlanden und Deutschland steht, welches Land Ihr Einkommen besteuert. Zum 1. Januar 2026 wurde es an das Arbeiten teils im Büro und teils zu Hause angepasst.
Struktur-Analyse anfragen →Die 34-Tage-Regel im Überblick.
Wohnen Sie in dem einen Land und arbeiten Sie in dem anderen? Dann können Sie seit dem 1. Januar 2026 bis zu 34 Tage pro Kalenderjahr im Wohnland arbeiten. Das volle Besteuerungsrecht behält dabei das Land des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber rechnet den Lohn dann nur in einem Land ab.
| Heimarbeitstage bis 34 pro Jahr | Volles Besteuerungsrecht beim Land des Arbeitgebers |
| Ab dem 35. Tag | Das Wohnland besteuert die dort gearbeiteten Tage; die Abrechnung wird geteilt |
| Zählweise | Mehr als 30 Minuten Arbeit im Wohnland = ein Tag; Tage in Drittländern zählen mit |
Stand: 2026 · geprüft am 13. August 2026 · Quellen: Tractatenblad 2025, Rijksoverheid, Bundesministerium der Finanzen
Was das für Unternehmer bedeutet.
Sie wohnen in Deutschland und führen Ihre niederländische BV? Wenn Sie überwiegend in den Niederlanden arbeiten und weniger als 34 Tage zu Hause, wird Ihr Gehalt nur in den Niederlanden besteuert. Die Sätze und Möglichkeiten dazu finden Sie unter Geschäftsführergehalt in den Niederlanden. Für Personal, das über die Grenze pendelt, gilt dieselbe Regel. Wenn Sie die Arbeitstage ab Jahresbeginn erfassen, können Sie jede Frage dazu schnell beantworten.
Das geänderte Abkommen gilt auch für die Schwesterstruktur aus GmbH und BV. Darin steht, welches Land Gehalt, Dividende und Betriebsstätte besteuert.
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