Der Ort der Geschäftsleitung
Beide Finanzverwaltungen prüfen dieselbe Frage. Wo werden die wesentlichen Entscheidungen des täglichen Geschäfts getroffen? In Deutschland folgt das aus § 10 der Abgabenordnung, in den Niederlanden aus der Rechtsprechung zur tatsächlichen Leitung (feitelijke leiding). Gilt die BV in beiden Ländern als ansässig, zählt nach Artikel 4 des Abkommens der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung.
Wer als alleiniger Geschäftsführer von Düsseldorf aus alles steuert, hat wirtschaftlich eine deutsche Gesellschaft mit niederländischer Eintragung. Die Folge ist eine Doppelveranlagung, die sich nur mühsam korrigieren lässt.
Was für Substanz nötig ist
| Element | Belastbar | Schwach |
|---|---|---|
| Geschäftsräume | eigener Mietvertrag, genutzt | Postadresse |
| Geschäftsführung | Direktor mit Wohnsitz in den Niederlanden | Direktor aus Deutschland |
| Beschlüsse | protokolliert, in den Niederlanden gefasst | informell, per Telefon |
| Bankverbindung | niederländisches Konto, dort verwaltet | Konto aus Deutschland gesteuert |
| Buchhaltung | in den Niederlanden geführt | bei der deutschen Kanzlei |
| Personal | Mitarbeiter vor Ort | Tätigkeit nur außerhalb der Niederlande |
Maßgeblich ist das Gesamtbild aller Merkmale. Außerdem müssen Sie es mit Unterlagen belegen können.
Drei Modelle, die anerkannt werden
1. Umzug des Geschäftsführers
Am eindeutigsten ist es, wenn Sie Ihren Wohnsitz in die Niederlande verlegen. Dann liegt die Geschäftsleitung klar dort. Für bestehende Anteile gilt dann die deutsche Wegzugsbesteuerung.
2. Lokaler Geschäftsführer mit echter Entscheidungsbefugnis
Ein Direktor mit Wohnsitz in den Niederlanden führt das operative Geschäft. Diese Person muss die Entscheidungen tatsächlich selbst treffen. Dazu gehören passende Vollmachten, Protokolle und eine Vergütung. Diese Person benennen Sie selbst.
3. Deutsche Betriebsstätte der BV
Liegt ein Teil der Tätigkeit ohnehin in Deutschland, können Sie diesen Teil als deutsche Betriebsstätte der BV führen. Den Gewinn dieses Teils versteuern Sie dann in Deutschland, den Rest in den Niederlanden. Damit ist für beide Finanzverwaltungen nachvollziehbar, welcher Gewinn wohin gehört.
Was bei falscher Zurechnung passiert
Stuft die deutsche Finanzverwaltung die BV als in Deutschland ansässig ein, zahlt die BV deutsche Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer auf den gesamten Gewinn. Das gilt rückwirkend für alle offenen Jahre. Die niederländische Steuer wird angerechnet. Den Unterschied zahlen Sie nach.
Bei einem Gewinn von 200.000 Euro jährlich über vier Jahre summiert sich das schnell auf einen sechsstelligen Nachzahlungsbetrag.
Die richtige Reihenfolge
Planen Sie die Substanz gleich am Anfang. Klären Sie zuerst, welche Tätigkeit tatsächlich wo stattfindet. Wählen Sie danach die passende Rechtsform.
Was der laufende Betrieb verlangt
Führen Sie die BV aus Deutschland, haben Sie neben der Dokumentation der Substanz feste jährliche Kosten. Jede wiederkehrende Position finden Sie unter laufende Kosten einer BV. Stellen Sie Personal ein, gelten alle niederländischen Arbeitgeberpflichten. Dazu gehören zwei Jahre Lohnfortzahlung bei Krankheit.