Der Ort der Geschäftsleitung

Beide Finanzverwaltungen prüfen dieselbe Frage. Wo werden die wesentlichen Entscheidungen des täglichen Geschäfts getroffen? In Deutschland folgt das aus § 10 der Abgabenordnung, in den Niederlanden aus der Rechtsprechung zur tatsächlichen Leitung (feitelijke leiding). Gilt die BV in beiden Ländern als ansässig, zählt nach Artikel 4 des Abkommens der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung.

Wer als alleiniger Geschäftsführer von Düsseldorf aus alles steuert, hat wirtschaftlich eine deutsche Gesellschaft mit niederländischer Eintragung. Die Folge ist eine Doppelveranlagung, die sich nur mühsam korrigieren lässt.

Was für Substanz nötig ist

ElementBelastbarSchwach
Geschäftsräumeeigener Mietvertrag, genutztPostadresse
GeschäftsführungDirektor mit Wohnsitz in den NiederlandenDirektor aus Deutschland
Beschlüsseprotokolliert, in den Niederlanden gefasstinformell, per Telefon
Bankverbindungniederländisches Konto, dort verwaltetKonto aus Deutschland gesteuert
Buchhaltungin den Niederlanden geführtbei der deutschen Kanzlei
PersonalMitarbeiter vor OrtTätigkeit nur außerhalb der Niederlande

Maßgeblich ist das Gesamtbild aller Merkmale. Außerdem müssen Sie es mit Unterlagen belegen können.

Drei Modelle, die anerkannt werden

1. Umzug des Geschäftsführers

Am eindeutigsten ist es, wenn Sie Ihren Wohnsitz in die Niederlande verlegen. Dann liegt die Geschäftsleitung klar dort. Für bestehende Anteile gilt dann die deutsche Wegzugsbesteuerung.

2. Lokaler Geschäftsführer mit echter Entscheidungsbefugnis

Ein Direktor mit Wohnsitz in den Niederlanden führt das operative Geschäft. Diese Person muss die Entscheidungen tatsächlich selbst treffen. Dazu gehören passende Vollmachten, Protokolle und eine Vergütung. Diese Person benennen Sie selbst.

3. Deutsche Betriebsstätte der BV

Liegt ein Teil der Tätigkeit ohnehin in Deutschland, können Sie diesen Teil als deutsche Betriebsstätte der BV führen. Den Gewinn dieses Teils versteuern Sie dann in Deutschland, den Rest in den Niederlanden. Damit ist für beide Finanzverwaltungen nachvollziehbar, welcher Gewinn wohin gehört.

Was bei falscher Zurechnung passiert

Stuft die deutsche Finanzverwaltung die BV als in Deutschland ansässig ein, zahlt die BV deutsche Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer auf den gesamten Gewinn. Das gilt rückwirkend für alle offenen Jahre. Die niederländische Steuer wird angerechnet. Den Unterschied zahlen Sie nach.

Bei einem Gewinn von 200.000 Euro jährlich über vier Jahre summiert sich das schnell auf einen sechsstelligen Nachzahlungsbetrag.

Die richtige Reihenfolge

Planen Sie die Substanz gleich am Anfang. Klären Sie zuerst, welche Tätigkeit tatsächlich wo stattfindet. Wählen Sie danach die passende Rechtsform.

Was der laufende Betrieb verlangt

Führen Sie die BV aus Deutschland, haben Sie neben der Dokumentation der Substanz feste jährliche Kosten. Jede wiederkehrende Position finden Sie unter laufende Kosten einer BV. Stellen Sie Personal ein, gelten alle niederländischen Arbeitgeberpflichten. Dazu gehören zwei Jahre Lohnfortzahlung bei Krankheit.