Der Unterschied in einem Satz

DeutschlandNiederlande
Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber6 Wochenbis zu 104 Wochen
DanachKrankengeld der KrankenkasseErwerbsunfähigkeitsleistung nach zwei Jahren
Höhe100% für sechs Wochengesetzlich mindestens 70%, tariflich häufig mehr
WiedereingliederungBetriebliches Eingliederungsmanagement ab sechs WochenGesetzlicher Fahrplan über beide Jahre, mit Sanktion

Wer die deutsche Kalkulation auf eine niederländische Anstellung überträgt, unterschätzt das Risiko um den Faktor siebzehn in der Dauer.

Was die Pflicht umfasst

Erkrankt ein Mitarbeiter, zahlt der Arbeitgeber den Lohn für maximal zwei Jahre weiter. Das Gesetz nennt einen Boden von 70% des Gehalts; ein Tarifvertrag (collectieve arbeidsovereenkomst, CAO) oder der Arbeitsvertrag hebt ihn häufig an, verbreitet auf 100% im ersten und 70% im zweiten Jahr. Im ersten Jahr erreicht die Zahlung mindestens den gesetzlichen Mindestlohn.

Die Pflicht folgt dem Arbeitsverhältnis und gilt unabhängig davon, ob die Erkrankung mit der Arbeit zu tun hat.

Der gesetzliche Fahrplan

Das Gesetz zur Verbesserung der Torwächterfunktion (Wet verbetering poortwachter) legt beiden Seiten einen festen Zeitplan auf:

  • Woche 1 — Meldung beim Betriebsarzt (arbodienst).
  • Woche 6 — der Betriebsarzt erstellt eine Problemanalyse.
  • Woche 8 — Arbeitgeber und Mitarbeiter vereinbaren einen Handlungsplan, danach alle sechs Wochen überprüft.
  • Woche 42 — Meldung an die Sozialversicherungsanstalt (UWV).
  • Jahr 1 — Jahresbewertung, mit Prüfung geeigneter Arbeit im eigenen Betrieb und außerhalb.
  • Woche 88–104 — die Akte geht mit dem Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsleistung an die UWV.

Die Sanktion trifft den Arbeitgeber: kommt die UWV zu dem Schluss, dass die Wiedereingliederungsbemühungen unzureichend dokumentiert waren, verlängert sie die Zahlungspflicht um bis zu ein weiteres Jahr. Verloren wird hier fast immer an der Dokumentation, selten an der Anstrengung.

Kündigung während der Krankheit

Während der ersten zwei Krankheitsjahre bleibt eine Kündigung im Regelfall verschlossen, mit engen Ausnahmen wie einer Betriebsschließung. Nach den zwei Jahren und bei nachweislich betriebener Wiedereingliederung wird die Beendigung möglich, und eine Übergangszahlung (transitievergoeding) fällt in der Regel an.

Wie Arbeitgeber das Risiko tragen

Die Krankengeldversicherung (verzuimverzekering) deckt die Lohnfortzahlung ab; die Prämie richtet sich nach Lohnsumme, Branche und gewählter Karenzzeit. Für ein kleines Unternehmen erreicht ein einzelner Langzeitausfall die Bilanz, weshalb der Abschluss Standard ist statt Option.

Der Betriebsarzt ist eigenständig vorgeschrieben: jeder Arbeitgeber sichert den Zugang zu einem Betriebsarzt, über einen zertifizierten Dienst oder eine vertragliche Einzellösung.

Die Struktur zählt ebenfalls. Die Pflicht hängt am Arbeitsverhältnis, weshalb die Wahl zwischen einer eigenen niederländischen BV (dem Gegenstück zur deutschen GmbH) und einer Anstellung über einen Arbeitgeberdienstleister genau dieses Risiko mitentscheidet.

Planung

Drei Entscheidungen senken die Belastung, während die Pflicht selbst bestehen bleibt: eine Probezeit, soweit die Vertragsdauer eine zulässt; ein befristeter Vertrag für die erste Einstellung, da die Pflicht mit der Vertragslaufzeit endet; und die Versicherung ab dem ersten Tag, zusammen mit der Lohnbuchhaltung eingerichtet statt nach dem ersten Ausfall.

Den weiteren Rahmen deckt Mitarbeiter in den Niederlanden einstellen ab, die vollständige Kostenrechnung Arbeitgeberkosten in den Niederlanden.