Die drei Hauptformen

  • Befristet (bepaalde tijd): endet per Kalender — der Standardeinstieg. Besonderheit: die schriftliche Ankündigung einen Monat vor Ablauf, ob und wie es weitergeht; wer sie vergisst, zahlt bis zu einem Monatsgehalt obendrauf.
  • Unbefristet (onbepaalde tijd): die Zielform — voller Kündigungsschutz und die gesetzliche Transitionsvergütung bei arbeitgeberseitigem Ende.
  • Abruf (oproep): flexible Stunden in strengen Regeln — Mindestvergütung je Abruf und nach zwölf Monaten das Pflichtangebot fester Stunden.

Die Kettenregel

Befristete Verträge kippen ins Unbefristete nach drei aufeinanderfolgenden Verträgen oder drei Jahren — was zuerst eintritt. Das Standardmuster der Praxis: 7 + 8 + 12 Monate, dann die informierte Dauerentscheidung. Für deutsche Arbeitgeber der markanteste Unterschied zum TzBfG: die Kette erlaubt mehr Anläufe, endet dafür härter.

Die Klauseln, die zählen

Probezeit (ein Monat bei Verträgen zwischen sechs Monaten und zwei Jahren, zwei bei unbefristeten), Kündigungsfristen — und das Wettbewerbsverbot, das in befristeten Verträgen eine schriftliche Motivation braucht, um zu stehen. Die Kostenseite je Form: Arbeitgeberkosten; die Einstellungsroute: der erste Mitarbeiter.

Was über dem Vertrag steht

Wo ein Tarifvertrag gilt, gehen seine Bedingungen ungünstigeren Vertragsbedingungen vor — einschließlich Gehaltstabellen, Urlaub und Lohnfortzahlung. Die Prüfung vor dem Entwurf spart die spätere Überarbeitung.