Das Grundprinzip

§ 6 AStG gilt, wenn Sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen. Außerdem müssen Sie mindestens 1 % der Anteile an einer Kapitalgesellschaft halten. Der Wegzug gilt dann steuerlich als Verkauf dieser Anteile zum gemeinen Wert. Besteuert wird der Unterschied zwischen diesem Wert und den Anschaffungskosten.

Es gilt das Teileinkünfteverfahren. 60 % des Gewinns werden mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Beim Spitzensteuersatz von 45 % sind das effektiv rund 27 %, zuzüglich Solidaritätszuschlag.

Rechenbeispiel

PositionBetrag
Gemeiner Wert der Anteile3.000.000 Euro
Anschaffungskosten25.000 Euro
Fiktiver Veräußerungsgewinn2.975.000 Euro
Steuerpflichtig (60 %)1.785.000 Euro
Einkommensteuer rund 45 %rund 803.000 Euro

Diese Summe wird fällig, auch wenn Sie Ihre Anteile behalten.

Die Stundung seit 2022

Bis 2021 konnten Sie die Steuer innerhalb der EU zinslos und unbefristet stunden lassen. Seit dem ATAD-Umsetzungsgesetz gilt eine einheitliche Regel. Sie zahlen die Steuer auf Antrag in sieben gleichen Jahresraten, meist gegen eine Sicherheit.

Das ist ein großer Unterschied zur früheren Rechtslage. Früher war die Steuer nur aufgeschoben. Heute müssen Sie sie tatsächlich zahlen.

Die Rückkehrregelung

Kehren Sie innerhalb von sieben Jahren nach Deutschland zurück, entfällt die Wegzugsbesteuerung rückwirkend. Voraussetzung ist, dass der Wegzug von Anfang an vorübergehend geplant war. Auf Antrag lässt sich die Frist auf zwölf Jahre verlängern.

Bei einem befristeten Auslandseinsatz ist diese Regel der wichtigste Punkt. Bei einem dauerhaften Umzug ist sie bedeutungslos.

Die Rolle der niederländischen Struktur

Die Wegzugsbesteuerung gilt für Ihre Anteile an der deutschen Gesellschaft, egal in welches Land Sie ziehen. Das gilt auch mit einer niederländischen BV. Sie wird erst für die Zeit nach dem Wegzug wichtig.

Bauen Sie die niederländische Struktur vor dem Wegzug auf, sind Sie dabei noch in Deutschland steuerpflichtig. Das hat andere Folgen als ein Aufbau nach dem Wegzug. Legen Sie die Reihenfolge daher gemeinsam mit einem deutschen Steuerberater fest.

Was in den Niederlanden danach gilt

Nach dem Zuzug gilt für Anteile ab 5 % die niederländische Box 2, mit 24,5 % bis 68.843 Euro und 31 % darüber. Die Niederlande setzen dabei einen Step-up an. Als Anschaffungswert gilt der Verkehrswert am Tag des Zuzugs. Die Niederlande besteuern daher nur Wertzuwächse nach dem Zuzug.