Ausblick 2027

Steueränderungen 2027: was der Prinsjesdag bringt.

Am 15. September 2026 — dem niederländischen Haushaltstag, Prinsjesdag — präsentiert das Kabinett den Steuerplan 2027. Die Konturen sind bereits öffentlich. Hier steht, was für deutsche Unternehmer mit niederländischer Struktur bekannt ist — und welche Grundlagen bleiben.

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Was voraussichtlich bleibt.

Die veröffentlichten Pläne lassen die Fundamente stehen: die Körperschaftsteuer mit 19 % bis 200.000 € und 25,8 % darüber, die Beteiligungsbefreiung, die Box-2-Sätze (24,5 % / 31 %) und der 500.000-€-Darlehensrahmen. Für Strukturen, die auf einbehaltenem Gewinn und selbstgewähltem Ausschüttungszeitpunkt bauen, heißt 2027: Kontinuität. Eine Verfeinerung hilft internationalen Gruppen: die Beteiligungsbefreiung soll auf Antrag auch ungesicherte Währungsergebnisse abdecken, wenn das Geschäft nachweislich ein Währungsrisiko auf eine Beteiligung absichert.

Regelung2027
Körperschaftsteuer19 % / 25,8 % — bleibt
Beteiligungsbefreiungbleibt, mit Verfeinerung bei Währungsergebnissen
Box 2 (Dividende)24,5 % / 31 % — bleibt
Darlehensrahmen eigene BV500.000 € — bleibt
Expat-Regelungsinkt auf 27 %
Fossiler Firmenwagen (neu ab 2027)12 % Pseudo-Endabgabe für den Arbeitgeber

Stand: veröffentlichte Pläne vor dem Prinsjesdag, geprüft am 13. August 2026. Ein Minderheitskabinett legt vor; das Parlament kann Einzelmaßnahmen noch bewegen.

Die Expat-Regelung: 27 % ab 2027.

Die Kostenpauschale für aus dem Ausland angeworbene Mitarbeiter — die 30-%-Regelung — sinkt zum 1. Januar 2027 auf 27 %, mit indexierter Gehaltsnorm (ab 48.013 €) und Deckelung beim Normgehalt von 262.000 €. Wer die Regelung vor 2024 erhielt, behält übergangsweise 30 %. Für Gründer, die den Umzug planen, bleibt die Reihenfolge entscheidend: erst den Arbeitsvertrag mit der BV unterschreiben, solange Sie noch in Deutschland wohnen, dann umziehen — Details auf der Regelungsseite.

Der fossile Firmenwagen: rechnen vor Jahresende.

Für Benzin- und Dieselwagen, die ab dem 1. Januar 2027 erstmals auch privat (einschließlich Arbeitsweg) bereitgestellt werden, schuldet der Arbeitgeber voraussichtlich eine Pseudo-Endabgabe von 12 % des Listenpreises — zusätzlich zur bestehenden privaten Nutzungsversteuerung. Vor 2027 bereitgestellte Wagen genießen eine Übergangsfrist bis zum 17. September 2030. Für den Geschäftsführer, der den nächsten Firmenwagen plant, lautet die Rechnung: elektrisch, oder fossil noch vor Jahresende 2026.

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