Hebel 1: die Rechtsform

Als Einzelunternehmer versteuerst du den Gewinn in Box 1 (der niederländischen Steuer auf Gehalt und persönliches Einkommen), mit einem Spitzensatz von 49,5% und Unternehmerabzügen als Puffer. In einer BV (die niederländische Variante der GmbH) zahlt die Gesellschaft 19% Körperschaftsteuer bis 200.000 Euro Gewinn und 25,8% darüber.

Der Unterschied wirkt vor allem dann, wenn Gewinn in der Gesellschaft bleibt: dort arbeitet er mit 19 bis 25,8% weiter, statt sofort persönlich versteuert zu werden. Der Kipppunkt liegt bei etwa 60.000 bis 80.000 Euro Gewinn.

Hebel 2: der Zeitpunkt

Drei Wege führen Geld aus der Gesellschaft heraus, und du bestimmst die Mischung:

  • Gehalt: Box 1, monatlich, mit Sozialabgaben und einem Richtwert von 58.000 Euro als üblichem Gehalt.
  • Dividende: Box 2 (die Steuer auf Einkünfte aus Anteilen an der eigenen Gesellschaft), 24,5% bis 68.843 Euro pro Person und 31% darüber, in dem Jahr, das dir passt.
  • Darlehen: bis 500.000 Euro aus der eigenen Gesellschaft, steuerlich unbelastet in Box 2.

Ein mehrjährig mit der Steuerbehörde vereinbartes niedrigeres übliches Gehalt, kombiniert mit einem Darlehen von bis zu €500.000 aus der eigenen BV, spart in der Wachstumsphase rund €18.000 bis €20.000 pro Jahr. Das ist eine Vereinbarung im Voraus, sauber dokumentiert, und der größte einzelne Posten auf dieser Seite.

Hebel 3: der Wohnsitz

Wo du wohnst, entscheidet über den persönlichen Teil. Die Expat-Regelung senkt für Zuziehende einen Teil des Gehalts steuerfrei ab, mit 30% im Jahr 2026 und 27% für neue Fälle ab 2027. Wer aus Deutschland kommt, plant zuerst die Wegzugsbesteuerung: der Weg aus Deutschland.

Was danach übrig bleibt

Abzüge sind der kleinere Hebel, doch sie summieren sich: Ausrüstung, Software, Reisen zum Dreh, ein Teil der Wohnkosten bei einem eigenen Arbeitsraum. Was gemeldet wird, steht in was Plattformen melden, und die Reihenfolge des Aufbaus in hier anfangen.