Was DAC7 verlangt

DAC7 (die EU-Regel, nach der Plattformen ihre Verkäufer an die Steuerbehörden melden) verpflichtet Plattformen, jährlich einen Datensatz je Verkäufer zu übermitteln:

  • Identität: Name, Adresse, Geburtsdatum, Steuernummer.
  • Konto: die Bankverbindung, auf die ausgezahlt wird.
  • Umsatz: die Einnahmen je Quartal und die einbehaltenen Gebühren.

Die Schwelle liegt bei rund 30 Transaktionen oder 2.000 Euro Umsatz im Jahr. Darüber wird gemeldet, und die Steuerbehörde des Wohnsitzlandes erhält den Datensatz.

Was außerhalb bleibt

Reine Werbeeinnahmen und reine Zahlungsabwicklung fallen aus dem Rahmen: dort verkauft die Plattform Werbung oder wickelt nur Zahlungen ab. Standardisierte Inhalte, die an viele Käufer gehen, gelten üblicherweise als Warenverkauf statt als persönliche Dienstleistung. Abonnements und individuelle Aufträge fallen dagegen klar hinein.

Und die Banken?

Parallel läuft CRS (der weltweite Austausch von Bankdaten): Salden und Erträge auf ausländischen Konten wandern automatisch zur heimischen Steuerbehörde. Zusammen mit DAC7 entsteht ein Bild, das älter ist als jeder Kanal.

Was daraus folgt

Die praktische Konsequenz ist angenehm einfach: plane so, dass die gemeldeten Zahlen mit deiner Erklärung übereinstimmen. Lade die Auszahlungsübersichten monatlich herunter, halte Gebühren getrennt vom Bruttoumsatz und verbuche Sachleistungen zum Marktwert.

Steht in der Vergangenheit noch etwas offen, führt der geordnete Weg über eine Selbstanzeige vor der Entdeckung: der Weg zurück. Wie die laufende Struktur aussieht, steht in hier anfangen, und die Steuerhebel in weniger Steuern zahlen.