Wann die Registrierung fällig wird

Die häufigsten Fälle sind Ware in einem niederländischen Lager, auch im Fulfillment-Lager eines Marktplatzes. Dazu kommen Lieferungen an niederländische Kunden außerhalb des Reverse-Charge-Verfahrens und Importe im eigenen Namen. Verkauft die Firma nur aus der Ferne an Verbraucher in der EU, meldet sie über OSS aus Deutschland. Für Lieferungen an Unternehmen gilt Reverse Charge.

Der Ablauf der Registrierung

Die deutsche Firma registriert sich beim Büro des Belastingdienst für ausländische Unternehmen. Sie reicht Firmennachweise und eine Beschreibung der Tätigkeit ein. Danach erhält sie die btw-id und meldet im Rhythmus aus dem Steuerkalender. Bei Importen kann eine registrierte ausländische Firma Artikel 23 über einen Fiskalvertreter nutzen. Dann gelten dessen Bewilligung und dessen Konditionen.

Die drei Stufen

Die erste Stufe ist OSS aus Deutschland. Die zweite Stufe ist die Registrierung mit Fiskalvertretung. Die dritte Stufe ist die eigene BV mit eigener Artikel-23-Bewilligung, einem Auftritt vor Ort und der vollen Struktur. Bei dauerhaft großem Import- oder Lagervolumen lohnt sich die dritte Stufe fast immer. Die Kosten finden Sie unter Was kostet eine BV.