Das Problem, das Artikel 23 löst
Der Standardweg rechnet an jeder EU-Grenze gleich: 21 % Einfuhrumsatzsteuer sofort zahlen, später als Vorsteuer zurückholen. Bei laufenden Strömen bindet das dauerhaft Betriebskapital in Höhe eines Fünftels des Warenwerts.
Die Mechanik der Bewilligung
Mit Artikel 23 verschiebt sich der Zahlungsmoment: die Einfuhrumsatzsteuer erscheint in der Voranmeldung als geschuldet und als abziehbar — im selben Formular, per Saldo null. Die Ware rollt an der Grenze durch, das Geld bleibt im Unternehmen.
Der Weg zur Bewilligung
Die eigene Route: eine niederländische Gesellschaft mit Umsatzsteuerregistrierung beantragt die Bewilligung beim Belastingdienst — die Standardausstattung jeder Import-BV. Die schnelle Route für ausländische Unternehmen: ein Fiskalvertreter bringt seine Bewilligung mit, per Fiskalvertretung.
Der Vergleich, der Standorte entscheidet
Für deutsche Importeure ist genau diese Mechanik das Argument für die NL-Route: gleiche EU-Zollunion, anderer Liquiditätseffekt. Kombiniert mit den Umsätzsteuersätzen und der Struktur aus der Holdingarchitektur entsteht die klassische Handelsaufstellung.