Die Nachfolgeregelung 2026

Wert des UnternehmensvermögensFreistellung
bis 1.534.500 Euro100 %
darüber75 %

Die Regelung gilt für Schenkung und Erbschaft. Voraussetzung ist eine Besitzzeit des Übergebers und eine Fortführungsfrist des Übernehmers — das Unternehmen wird also fortgeführt, nicht unmittelbar veräußert.

Der entscheidende Punkt: unternehmerisches Vermögen

Die BOR erfasst unternehmerisches Vermögen. Anlagevermögen — Wertpapiere, vermietete Immobilien, überschüssige Liquidität — fällt in der Regel heraus.

Daraus folgt eine Spannung: dieselbe Holding, die Vermögen aufbaut, verliert damit die Nachfolgebegünstigung für diesen Teil. Wer Übergabe plant, trennt Anlage- und Betriebsvermögen rechtzeitig auf verschiedene Ebenen.

STAK: Stimmrecht und Eigentum trennen

Eine Stichting Administratiekantoor hält die Anteile und gibt Zertifikate aus. Das Stimmrecht bleibt bei der Stiftung, das wirtschaftliche Eigentum geht auf die Zertifikatsinhaber über.

Praktisch bedeutet das: die Kinder erhalten den Wert, während die Führung vorerst bei Ihnen bleibt. Die Übergabe lässt sich damit in zwei Schritte teilen — erst wirtschaftlich, später die Kontrolle.

Die Zeitachse

  1. Fünf Jahre vorher: Struktur trennen — Betrieb, Immobilien und Anlagen auf eigene Ebenen
  2. Drei Jahre vorher: STAK errichten, Zertifikate ausgeben, Rollen festlegen
  3. Zwei Jahre vorher: Bewertung erstellen, BOR-Voraussetzungen prüfen
  4. Übergabe: schenkweise in Tranchen, mit Blick auf die Freistellungsgrenze
  5. Danach: Fortführungsfrist einhalten

Der deutsche Bezug

Wohnt der Übergeber oder der Übernehmer in Deutschland, greift zusätzlich das deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht. Deutschland kennt eigene Verschonungsregeln für Betriebsvermögen mit anderen Voraussetzungen und Fristen.

Zwischen Deutschland und den Niederlanden besteht kein Abkommen zur Erbschaftsteuer. Eine grenzüberschreitende Nachfolge gehört daher in beiden Rechtsordnungen zugleich durchgerechnet — und zwar bevor der erste Anteil übertragen wird.