Die Grundregel

Alles, was du als Gegenleistung für Inhalte erhältst, zählt zum Marktwert als Umsatz: Produkte, Reisen, Dienstleistungen, Eintritt zu Veranstaltungen. Maßstab ist der Preis, den ein gewöhnlicher Käufer dafür zahlen würde.

Was daraus folgt

  • Der Wert erhöht deinen Umsatz und damit den Gewinn.
  • Die zugehörigen Kosten sind gleichzeitig abziehbar, sofern das Produkt dem Betrieb dient.
  • Bei einem echten Tauschgeschäft zwischen zwei Unternehmen entsteht auf beiden Seiten eine Rechnung, jeweils mit Umsatzsteuer.

Wo die Grenze verläuft

Ein zugeschicktes Produkt, bei dem eine Absprache über die Veröffentlichung fehlt, gilt als Geschenk und bleibt außerhalb. Sobald eine Erwartung vereinbart wurde — ein Video, ein Beitrag, eine Erwähnung —, entsteht eine Gegenleistung. Entscheidend ist die Abmachung, statt der Rechnung im Paket.

Behältst du das Produkt privat, endet die Reise dort: Umsatz zum Marktwert, und der Abzug entfällt, weil die private Nutzung überwiegt. Verbrauchst du es im Betrieb oder gibst du es weiter, gleichen sich Einnahme und Ausgabe weitgehend aus.

Praktisch

  1. Führe eine einfache Liste: Datum, Absender, Produkt, Marktwert, vereinbarte Gegenleistung.
  2. Halte die Absprache schriftlich fest, auch bei kleinen Kooperationen.
  3. Bewerte zum üblichen Verkaufspreis, statt zum Listenpreis der Pressemitteilung.
  4. Buche Reisen und Aufenthalte zum Preis einer gewöhnlichen Buchung.

Wie diese Beträge gemeldet werden, steht in was Plattformen melden. Welche Kosten dagegen abziehbar sind, steht in der Liste der Betriebsausgaben, und die größeren Hebel in weniger Steuern zahlen.