Was die Regelung leistet
Ein Teil deines Bruttogehalts wird als Aufwandsentschädigung steuerfrei ausgezahlt. Der Satz liegt 2026 bei 30%. Für neue Fälle ab dem 1. Januar 2027 sinkt er auf 27%, bei gleichzeitig höherer Gehaltsnorm. Wer die Regelung vor 2024 erhalten hat, behält die 30% innerhalb der bestehenden Laufzeit.
Die Höchstdauer beträgt sechzig Monate, gerechnet ab Beginn der Beschäftigung in den Niederlanden.
Die Bedingungen
- Entfernung: du hast vor dem Umzug mehr als 150 Kilometer von der niederländischen Grenze entfernt gewohnt, während mindestens sechzehn der vierundzwanzig Monate davor.
- Gehaltsnorm: dein steuerpflichtiges Gehalt erreicht die jährlich angepasste Untergrenze. Für Jüngere mit Masterabschluss gilt eine niedrigere Norm.
- Arbeitgeber: es braucht einen niederländischen Arbeitgeber mit Lohnabrechnung. Deine eigene BV (die niederländische Variante der GmbH) erfüllt das.
- Frist: der Antrag läuft innerhalb von vier Monaten nach Beginn der Beschäftigung, damit die Regelung rückwirkend ab dem ersten Tag gilt.
Die Falle für Creator
Die Gehaltsnorm und das übliche Gehalt greifen ineinander. Ein sehr niedrig angesetztes Gehalt kann die Norm unterschreiten und damit die Regelung gefährden — während ein hohes Gehalt teurer ist als eine Dividende. Die Rechnung gehört deshalb in dieselbe Sitzung wie die Gehaltsfestsetzung: so zahlst du dich selbst.
Ein mehrjährig mit der Steuerbehörde vereinbartes niedrigeres übliches Gehalt, kombiniert mit einem Darlehen von bis zu €500.000 aus der eigenen BV, spart in der Wachstumsphase rund €18.000 bis €20.000 pro Jahr — und lässt sich mit der Expat-Regelung gemeinsam planen statt nacheinander.
Reihenfolge
Gesellschaft gründen, Gehalt festlegen, anmelden, Lohnabrechnung starten, Antrag stellen. Der ganze Ablauf steht in Umzug nach Amsterdam, und für Zuziehende aus Deutschland zusätzlich in der Weg aus Deutschland.