Stufe 1: die WBSO

Wer technisch Neues entwickelt, beantragt die WBSO bei der niederländischen Förderagentur (RVO). Das können etwa Produkte, Prozesse oder Software mit echter technischer Unsicherheit sein. Mit der WBSO führt das Unternehmen direkt weniger Lohnsteuer für die Entwicklungsstunden ab. Für junge Unternehmen gilt ein höherer Satz für Starter. Führen Sie die Stunden je Projekt während der Arbeit auf. Dann behalten Sie den vollen Vorteil auch bei einer Prüfung.

Stufe 2: die Innovationsbox

Den Gewinn aus der geförderten Entwicklung versteuert die BV in der Innovationsbox effektiv mit 9 %. Für den übrigen Gewinn gelten die normalen Sätze. Im Mittelstand genügt die S&O-Erklärung als Voraussetzung. Größere Unternehmen brauchen zusätzlich Patente. Welcher Gewinn in die Box gehört, stimmt die BV einmal mit dem Belastingdienst ab. Diese Absprache gilt dann Jahr für Jahr.

Der deutsche Vergleich

In Deutschland gibt es die Forschungszulage. Die niederländischen Regelungen sind breiter und betreffen vor allem den Gewinn. Ein effektiver Satz von 9 % auf den Gewinn aus Entwicklung ist ein Grund für den Standort. Berücksichtigen Sie ihn in jeder Strukturplanung, zusammen mit dem allgemeinen Satzvergleich und der Substanzfrage. Die Entwicklung muss dafür erkennbar in der niederländischen Gesellschaft stattfinden.