Was 2017 endete
Bis 2017 durfte eine BV eine Pensionsrückstellung für ihren Geschäftsführer bilden, mit sofortigem Abzug vom Gewinn. Diese Möglichkeit endete dann. Bestehende Rückstellungen konnten abgefunden, umgewandelt oder eingefroren werden.
Steht in Ihrer Bilanz noch eine eingefrorene Verpflichtung, müssen Sie sie bis zum Rentenbeginn weiterführen. Das Vermögen dafür ist gebunden. Sie können es also nur eingeschränkt ausschütten.
Weg 1: Lijfrente
Beiträge in eine private Rentenversicherung oder ein Banksparprodukt sind in Box 1 abziehbar, innerhalb des jahresbezogenen Raums (jaarruimte). Die späteren Auszahlungen werden in Box 1 besteuert.
| Vorteil | Nachteil |
|---|---|
| Abzug bis 49,5 % im Spitzensatz | Kapital gebunden bis zum Rentenalter |
| Vermögen bleibt außerhalb von Box 3 | begrenzter Jahresraum |
| Gläubigerschutz | Auszahlung in Box 1 steuerpflichtig |
Weg 2: Vermögensaufbau in der Holding
Der Gewinn bleibt in der Holding. Die Holding zahlt darauf 19 % Körperschaftsteuer bis 200.000 Euro und legt ihn an. Später schütten Sie in Ihrem eigenen Tempo aus. Dafür zahlen Sie Box-2-Steuer, die niederländische Steuer auf Ausschüttungen an Beteiligungsinhaber.
Sie entscheiden selbst, wie viel Sie in welchem Jahr entnehmen. So nutzen Sie die erste Box-2-Stufe von 68.843 Euro jedes Jahr neu. Zusammen mit Ihrem Fiskalpartner sind das 137.686 Euro im Jahr zu 24,5 %.
Außerdem bleibt das Kapital jederzeit verfügbar, etwa für eine Beteiligung oder eine Immobilie. Bei einem Rentenprodukt ist das Geld dagegen bis zum Rentenalter gebunden.
Weg 3: Privatvermögen in Box 3
Nach der Ausschüttung und der Box-2-Steuer bleibt Ihnen privates Vermögen. Dafür zahlen Sie Steuer auf eine fiktive Rendite, mit einem Freibetrag von 59.357 Euro je Person. Bis zum geplanten Systemwechsel sind tatsächliche Wertzuwächse mit dieser Steuer abgegolten. Wann dieser Wechsel kommt, ist offen.
Der Vergleich in Zahlen
100.000 Euro Gewinn, angelegt bis zum Ruhestand:
| Weg | Startkapital | Laufende Belastung |
|---|---|---|
| Lijfrente | 100.000 Euro brutto | null, Auszahlung in Box 1 |
| Holding | 81.000 Euro | 19 % auf realisierte Erträge |
| Privat | 61.150 Euro | Box 3 auf fiktive Rendite |
Bei der Lijfrente starten Sie mit dem höchsten Betrag. Dafür ist das Geld gebunden, und die Auszahlung wird am Ende voll in Box 1 besteuert. Bei der Holding liegt der Startbetrag in der Mitte, und Sie können die Entnahme planen. Bei der privaten Anlage starten Sie am niedrigsten, dafür bleibt der Wertzuwachs steuerfrei.
Die Kombination in der Praxis
Die meisten Unternehmer nutzen zwei Wege zugleich. Sie zahlen bis zum Jahresraum in die Lijfrente ein, weil sie den Abzug zum Spitzensatz sofort erhalten. Den Rest lassen sie in der Holding, weil sie dort flexibel bleiben und den Zeitpunkt der Entnahme selbst wählen.
Welche Verteilung sich eignet, hängt von drei Punkten ab. Das sind Ihr Steuersatz heute, Ihr erwarteter Steuersatz im Ruhestand und das Kapital, über das Sie frei verfügen möchten. Vergleichen Sie diese drei Punkte einmal direkt miteinander.